Allgemeines

In jeder „Beziehung“ kann es Streit geben.

Lässt er sich nicht schlichten, etwa durch eine Mediation, zerbricht die Beziehung.

Eine Ehe muss dann geschieden, die Belange von Kindern und Eltern, Großeltern oder Lebenspartnern, Müttern und Vätern geregelt und Vermögensverflechtungen gelöst werden.

Dabei treten vielschichtige Rechtsfragen auf, deren Lösung auf Grund der Kompliziertheit der Rechtsmaterie nur von versierten Familienrechtlern richtig beantwortet werden kann, wie Sie sie bei uns finden.

Neben dem reinen an sich rechtlich einfachen Scheidungsverfahren ist der hochkomplexe Versorgungsausgleich zu bedenken. Die vom Zugewinnausgleich geprägte güterrechtliche Auseinandersetzung von Eheleuten kann streitbefangen sein und erst recht der Kindesunterhalt und immer wieder der Ehegattenunterhalt. Nicht selten runden Streit um Einrichtung, Wohnungszuweisung sowie Sorge für die Kinder das Bild des „Minenfeldes“ ab, durch das wir sie hindurch begleiten.

Aber auch dann, wenn eine Beziehung entsteht, lohnt es sich, einen Blick auf die Rechtslage zu werfen. Wir beraten Sie bei der Abfassung von Ehe- und Partnerschaftsverträgen, mit denen Sie regeln, was bei Streit gilt.

Was uns wichtig ist

Wenn der Familienrechtler auf den Plan tritt, befindet sich sein Mandant in der Regel in einer ganz besonderen, schwierigen und manchmal auch verzweifelten Lebenslage.

In dieser Situation bieten wir Ihnen überdurchschnittliche juristische Expertise und die Durchsetzungstärke eines familienrechtlich erfahrenen Rechtsanwaltes. Wir wollen sie davor schützen, als Verlierer aus ihrer Situation hervorzugehen.

Zugleich verlieren wir nicht den Blick auf die Familie und ganz besonders auf möglicherweise beteiligte minderjährige Kinder. Sie in der unvermeidlichen Auseinandersetzung ihrer Eltern zu schonen und ihrem Bedürfnis nach fortbestehendem elterlichen Schutz gerecht zu werden, ist ein ganz besonderes Anliegen unserer Arbeit.

Bei allem mitunter notwendigen und berechtigten Streit zwischen Paaren gilt dann, wenn sie Kinder miteinander haben: verlieren Sie diese Kinder nicht aus dem Blick, denn ihre Kinder merken auch dann, wenn sie nicht unmittelbar in den Streit ihrer Eltern einbezogen werden, dass es Stress zwischen den für sie wichtigsten Personen ihres Lebens gibt und das kann für ihre Kinder oft sehr belastend sein. Auch wenn ihre Kinder schon groß oder gar volljährig sind, werden sie dankbar sein, wenn sie erkennen, dass es ihnen trotz Trennung und Scheidung möglich war, noch Eltern zu bleiben.

Ihr Anwalt

Ralf Dieter Lins
Sie erreichen das Sekretariat von Rechtsanwalt Lins unter der Telefonnummer 0531 – 2 64 04 10 oder per E-Mail unter lins@kosswig.com

Downloads

Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme zum Thema Familienrecht. Nebenstehende Dokumente und Formulare helfen Ihnen dabei. Den Mandanten-Erfassungsbogen samt Vollmacht benötigen wir bei Übernahme eines Mandates in jedem Fall von Ihnen.

Mandantenerfassungsbogen und Vollmacht

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Fragebogen zum Versorgungsausgleich

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